Urlaubsgesuche und Jokertage
Urlaub
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1.) Ein Urlaub kann einem Schüler aus *stichhaltigen Gründen* gewährt
werden.
2.) Das Urlaubsgesuch ist im Voraus schriftlich und vom Vater oder von der
Mutter des Schülers unterschrieben einzureichen; es muss begründet sein.
3.) Für Urlaube bis zu 30 Tagen ist die Schulleitung, darüber hinaus die
Direktion zuständig.
Jokertage
Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr (Jokertage) nicht zur Schule schicken.
Die Meldung erfolgt mindestens 1 Woche im Voraus. Primär an die Klassenlehrperson / sekundär an das Schulsekretariat / die Schuldirektion.
Hinweis
An diesen Schultagen können keine Jokertage bezogen werden: am ersten Schultag, während schulischen Aktivitäten (Schulausflüge, Schulreisen, Landschulwochen, Projektwochen, Schullager, Sport- und Kulturtagen gemäss kommunizierter Jahresplanung für die Eltern), Zuweisungsprüfung der 8H, Pilotprojekt Check P5 an einem Tag in allen 7H-Klassen (Mitteilung des definitiven Datums erfolgt so rasch wie möglich). Im Falle von ungerechtfertigten Absenzen einer Schülerin oder eines Schülers kann die Schuldirektion den Bezug einschränken oder verweigern.
Bitte verwenden Sie unten stehende Formulare.